Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hotel Gartenstadt Erfurt

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen des Hotel & Restaurant Gartenstadt Erfurt.

  2. Sie gelten für Buchungen, die direkt beim Hotel, über die hoteleigene Website, telefonisch, per E-Mail oder über externe Buchungsportale vorgenommen werden.

  3. Individuell vereinbarte Bedingungen sowie ausdrücklich bestätigte Sonderkonditionen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn das Hotel ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch das Hotel zustande.

  2. Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich das Hotel, das gebuchte Zimmer entsprechend der vereinbarten Leistungen bereitzustellen.

  3. Der Gast verpflichtet sich, den vereinbarten Übernachtungspreis sowie gegebenenfalls zusätzlich gebuchte Leistungen zu bezahlen.

  4. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht nur, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Die Weitervermietung oder Überlassung eines Hotelzimmers an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Preise.

  2. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Zusätzliche Leistungen, beispielsweise Frühstück, Parkplätze oder die Mitnahme von Haustieren, werden entsprechend den vereinbarten Konditionen berechnet.

  4. Gesetzlich oder kommunal vorgeschriebene Abgaben, insbesondere die Beherbergungssteuer der Stadt Erfurt, werden entsprechend den zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Regelungen erhoben, soweit sie nicht bereits im Buchungspreis enthalten sind.

  5. Das Hotel ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Buchungsbedingungen Vorauszahlungen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

  6. Die Zahlung erfolgt entsprechend den vereinbarten Buchungsbedingungen, spätestens jedoch bei Abreise, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  7. Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten ergänzend die dort bestätigten Zahlungsbedingungen.

§ 4 Anreise und Abreise

  1. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab der in der Buchungsbestätigung angegebenen Check-in-Zeit zur Verfügung.

  2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis zur vereinbarten Check-out-Zeit zu verlassen.

  3. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen, die dem Gast vor der Buchung mitgeteilt werden.

  4. Das Hotel bietet nach entsprechender Vereinbarung einen kontaktlosen Self-Check-in an.

  5. Die für den Self-Check-in übermittelten Zugangscodes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

  6. Bei einer verspäteten Abreise ohne vorherige Vereinbarung kann das Hotel eine angemessene Entschädigung für die zusätzliche Zimmernutzung verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Stornierung und Nichtanreise

  1. Für Stornierungen gelten die bei der Buchung vereinbarten und bestätigten Stornierungsbedingungen.

  2. Die jeweiligen Stornierungsfristen und gegebenenfalls anfallenden Stornierungskosten werden dem Gast bei der Buchung mitgeteilt.

  3. Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten die dort für die jeweilige Buchung bestätigten Stornierungsbedingungen.

  4. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Rate ist und innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.

  5. Bei einer verspäteten Stornierung oder Nichtanreise kann das Hotel die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen Buchungsbedingungen verlangen.

  6. Einnahmen aus einer anderweitigen Zimmervermietung sowie ersparte Aufwendungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

  7. Für Gruppenbuchungen und Zimmerkontingente können gesonderte Stornierungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

  8. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Haustiere

  1. Hunde sind im Hotel & Restaurant Gartenstadt Erfurt herzlich willkommen.

  2. Für die Unterbringung eines Hundes berechnen wir 20,00 € pro Hund und Übernachtung.

  3. Die Mitnahme eines Hundes ist bei der Buchung oder spätestens vor der Anreise anzumelden.

  4. Hunde dürfen sich nur unter Aufsicht ihrer Halter im Hotel aufhalten. Der Gast hat sicherzustellen, dass andere Gäste nicht gestört oder gefährdet werden.

  5. In den öffentlichen Bereichen des Hotels sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.

  6. Das Hotel kann verlangen, dass Hunde während der Zimmerreinigung aus dem Zimmer genommen werden.

  7. Hunde dürfen nicht auf Betten und Polstermöbeln untergebracht werden.

  8. Der Hundehalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen, die durch sein Tier verursacht werden.

  9. Die reguläre Haustiergebühr deckt den üblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand ab. Bei außergewöhnlichen Verunreinigungen können nachweislich erforderliche zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden, soweit der Gast diese zu vertreten hat.

  10. Für anerkannte Assistenzhunde gelten die gesetzlichen Sonderregelungen. Gesetzliche Zutrittsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Rauchen im Hotel

  1. Sämtliche Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer.

  2. Das Rauchen ist in allen Zimmern sowie in den entsprechend gekennzeichneten Innenbereichen des Hotels untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

  3. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.

  4. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot kann das Hotel die nachweislich erforderlichen zusätzlichen Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten verlangen, soweit der Gast den Verstoß zu vertreten hat.

  5. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Vergessene Gegenstände und Nachsendung

  1. Im Hotel zurückgelassene Gegenstände werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt und, soweit möglich, sicher verwahrt.

  2. Vergessene Gegenstände können nach vorheriger Vereinbarung persönlich im Hotel abgeholt werden.

  3. Auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes übernimmt das Hotel die Organisation und Nachsendung vergessener Gegenstände.

  4. Für die Nachsendung innerhalb Deutschlands berechnet das Hotel eine Service- und Versandpauschale von 25,00 € pro Sendung. Diese umfasst die Bearbeitung durch unsere Mitarbeiter, die Zuordnung des Gegenstandes, die Verpackung, die Versandvorbereitung sowie das Porto für den üblichen Standardversand.

  5. Die Nachsendung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Gastes und nach vorheriger Zustimmung zur Service- und Versandpauschale.

  6. Für besonders schwere oder sperrige Gegenstände sowie für Sendungen ins Ausland können abweichende Kosten anfallen. Diese werden dem Gast vorab mitgeteilt und mit ihm vereinbart.

  7. Gesetzliche Ansprüche des Gastes sowie die gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung und Haftung bleiben unberührt.

§ 9 Verlust von Zimmerschlüsseln und Zugangsmitteln

  1. Die dem Gast überlassenen Zimmerschlüssel, Schlüsselkarten und sonstigen Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

  2. Der Verlust eines Zimmerschlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines sonstigen Zugangsmittels ist dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

  3. Bei einem vom Gast zu vertretenden Verlust kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten für die Ersatzbeschaffung beziehungsweise Neuprogrammierung in Rechnung stellen.

  4. Sofern der Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels eine konkrete Sicherheitsgefährdung verursacht und deshalb der Austausch von Schlössern oder Teilen der Schließanlage erforderlich ist, können die hierfür tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

  5. Eine Berechnung für den Austausch einer Schließanlage erfolgt nicht allein aufgrund eines abstrakten Sicherheitsrisikos, sondern nur, soweit ein ersatzfähiger Schaden tatsächlich entstanden ist.

  6. Für die vom Gast gewünschte zusätzliche Bereitstellung eines Ersatzschlüssels oder Zugangsmittels kann das Hotel eine zuvor vereinbarte Servicegebühr verlangen.

  7. Gesetzliche Haftungsvoraussetzungen und Einwendungen des Gastes bleiben unberührt.

§ 10 Parkmöglichkeiten

  1. Hotelparkplätze stehen nach Verfügbarkeit und entsprechend den vereinbarten Konditionen zur Verfügung.

  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

  3. Für die Nutzung der Parkplätze können zusätzliche Gebühren erhoben werden.

  4. Die Überlassung eines Parkplatzes begründet ohne gesonderte Vereinbarung keinen Verwahrungsvertrag.

  5. Das Hotel haftet für Schäden an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. Zufahrten, Rettungswege und gekennzeichnete Sperrflächen sind jederzeit freizuhalten.

§ 11 Zimmernutzung und Hausordnung

  1. Die Hotelzimmer und die Einrichtungen des Hauses sind pfleglich zu behandeln.

  2. Gäste werden gebeten, insbesondere während der Nachtruhe auf andere Hotelgäste Rücksicht zu nehmen.

  3. Partys und Veranstaltungen in den Hotelzimmern sind ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet.

  4. Die Nutzung eigener Kochgeräte, Heizgeräte oder anderer Geräte, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht, ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Übliche persönliche Elektrogeräte dürfen bestimmungsgemäß verwendet werden.

  5. Die Unterbringung zusätzlicher, nicht angemeldeter Übernachtungsgäste ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich.

  6. Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung kann das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls den Beherbergungsvertrag kündigen.

§ 12 Beschädigungen und außergewöhnliche Reinigung

  1. Der Gast ist verpflichtet, die überlassenen Zimmer und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.

  2. Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind dem Hotel möglichst unverzüglich mitzuteilen.

  3. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen an der Einrichtung oder Ausstattung haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.

  4. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, die über die übliche Zimmernutzung hinausgehen, können die nachweislich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten geltend gemacht werden, soweit der Gast diese zu vertreten hat.

  5. Die gewöhnliche Endreinigung des Zimmers ist im vereinbarten Übernachtungspreis enthalten.

§ 13 Frühstück und Restaurant

  1. Sofern Frühstück gebucht wurde, steht dieses während der jeweils bekannt gegebenen Frühstückszeiten zur Verfügung.

  2. Nicht in Anspruch genommene Frühstücksleistungen werden nur erstattet, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  3. Für das Restaurant gelten die jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten.

  4. Tischreservierungen für das Restaurant sind unabhängig vom Beherbergungsvertrag, sofern keine entsprechende Leistung Bestandteil der Hotelbuchung ist.

  5. Bei gebuchten Halbpensionsarrangements gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen und Bedingungen.

§ 14 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Für eingebrachte Sachen der Gäste gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

  3. Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Geld, Wertsachen und andere eingebrachte Gegenstände bleiben unberührt.

  4. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  5. Ebenso bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

  6. Das Hotel bittet seine Gäste, erkennbare Mängel oder Störungen während des Aufenthalts möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

§ 15 Gruppenbuchungen und Firmenkunden

  1. Für Gruppenreservierungen, Firmenbuchungen und Zimmerkontingente können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

  2. Diese Vereinbarungen können insbesondere besondere Zimmerpreise, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsfristen und Freigabetermine für nicht abgerufene Zimmer umfassen.

  3. Ein Abrufkontingent besteht nur, wenn es ausdrücklich vom Hotel bestätigt wurde.

  4. Nicht abgerufene Zimmer werden entsprechend den individuell vereinbarten Fristen wieder für den allgemeinen Verkauf freigegeben.

  5. Für verbindlich gebuchte und nicht fristgerecht stornierte Zimmer gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten der Gäste werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

  2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung der Buchung, zur Erfüllung des Beherbergungsvertrags sowie zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Hotels zu entnehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

  2. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten und anderen gesetzlich hierfür vorgesehenen Vertragspartnern wird, soweit rechtlich zulässig, Erfurt als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hotel & Restaurant Gartenstadt Erfurt

Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen, und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.